Vergoogelt
Jedes Mal bei der Begegnung mit Jonathan Littells Romantitel Die Wohlgesinnten (und das ist ziemlich oft dieser Tage, in jeder Buchhandlung zum Beispiel) denken wir zwanghaft: Müsste es nicht eigentlich Die Wohlgesonnenen heißen? Zum Glück gibt es das Internetz, das uns bereitwillig belehrt, wenn auch in perfider Weise:
Das Partizip gesinnt bedeutet „von einer bestimmten Gesinnung“; gesonnen bedeutet hingegen „willens, gewillt“ und wird nur in Verbindung mit „sein“ gebraucht: „Ich bin nicht gesonnen, das zu tun.“ Aber: „Er ist ihm wohlgesinnt.“ [Quelle]
wohl|ge|son|nen
(ugs.): wohlgesinnt [Quelle]
Die richtige Form heißt „wohlgesinnt“: Ich bin dir wohlgesinnt; er war mir wohlgesinnt. Im Unterschied zu den Perfektpartizipien „ersonnen“, „versonnen“ und „besonnen“ handelt es sich bei „wohlgesinnt“ um ein Adjektiv. Ein Verb „wohlsinnen“ (Ich wohlsinne, du wohlsinnst …) gibt es nicht, daher gibt es auch die Formen „wohlsann“ und „wohlgesonnen“ nicht. „Wohlgesinnt“ ist aus dem Hauptwort „Sinn“ entstanden. Auch andere Gesinnungszustände werden mit „gesinnt“ gebildet: feindlich gesinnt, freundlich gesinnt, übel gesinnt, froh gesinnt. Man kann also über ein bestimmtes Thema nachgesonnen haben und anschließend fröhlich gesinnt sein. [Quelle]
Meine Güte, man sollte dieses Internetz abschaffen. In der vergoogelten Zeit hätte man schon die ersten zehn Seiten des Buches lesen können.
Da bin ich glatt erleichtert, dass ich nicht die Einzige bin. Allerdings habe ich nur Familie Duden bemüht, aber die meinen dasselbe.
Mittwoch, 12. März 2008, 21:16 Uhr von isaboIn meinem Papierduden steht wohlgesonnen überhaupt gar nicht drin. Pah!
Donnerstag, 13. März 2008, 9:13 Uhr von nicwestJanee, in meinem digitalen auch nicht. Mistblatt.
Donnerstag, 13. März 2008, 9:25 Uhr von isabo