Kunst
Gleich mehrere meiner Freunde machen sehr schöne Fotografien – schön in Ermangelung eines besseren Wortes. Schon öfter habe ich zu Anlässen eigens hergestellte Fotobücher geschenkt bekommen, Ausstellungskataloge erworben oder einfach so einen Abzug abgestaubt, wenn ich nur laut genug meine Bewunderung geäußert hatte.
Seit ich in der Anstalt arbeite, bin ich plötzlich in der Lage, am Kunstmarkt zu partizipieren und Künstlern meine Wertschätzung nutzbringender als bloß mit warmen Worten zu erweisen. Deshalb besitze ich jetzt ein Bild.
Von dieser Fotografie war ich fasziniert, seit ich sie zum ersten Mal gesehen hatte, damals als Bestandteil einer Serie über Kuba, die später um Texte ergänzt und zu einem ebenso faszinierenden Buch verarbeitet wurde. Jedenfalls fand ich das Bild so schön, dass ich wusste: ich muss es besitzen, um es angucken zu können, wann immer ich will.
Am letzten Sonntag also reiste die Künstlerin aus der großen Stadt Hamburg an – mit anderen Worten: eine Freundin machte einen Besuch – und half mir, die einzig passende Stelle an der Wand zu finden, an die das Bild gehört. Wir hängten es auf, ich freute mich, sie freute sich, dass ich mich freute, und danach machten wir noch einen Heidespaziergang.
Wann immer ich Lust habe, kann ich mich jetzt vor das Bild stellen und es betrachten, und das ist oft. Nun gut, es ist neu, es hängt erst seit drei Tagen dort, aber ich freue mich jedes Mal, wenn ich es sehe. So sieht es aus:
Die Fotografin hat lange in der Dunkelkammer gestanden, um den Abzug so hinzubekommen, wie sie ihn haben wollte, ich kann beurteilen, wie schwer das ist und bewundere sehr, wenn man das kann. Es ist ein Barytabzug, ohne Titel, einer von sieben, 28×39 cm groß, natürlich signiert. Der Rahmen ist aus Birnenholz, dunkelbraun, er harmoniert mit dem freigelegten Balken im niedersächsischen Bauernhaus.
Dass Kunst zu kaufen etwas anderes ist als sie geschenkt zu bekommen oder selbst herzustellen, zeigt sich auch daran, dass wir einen Kaufvertrag abgeschlossen haben, in dem das Kunstwerk genau beschrieben ist. Im Vertrag fungieren wir als „Käufer“ und „Künstler“. Besonders spannend sind die Erklärungen zum Urheberrecht: Der Künstler erklärt mit seiner Unterschrift, dass er der alleinige Urheber des in § 1 genannten Kunstwerkes ist. Der Künstler hat das Recht, das Werk auf Wunsch zu Ausstellungszwecken auszuleihen. Der Käufer kann diesem nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widersprechen.
Ich sehe es kommen, der wichtige Grund, aus dem ich das Bild nicht verleihen kann, wird sein: Ich werde übellaunig, wenn ich es nicht jeden Tag angucken kann.